Wir schließen unseren Honigshop Ende März 2023.
Ab sofort können Sie alle unsere Produkte für ca. 20% reduziert kaufen. Sollten im Online-Shop nicht mehr alle Produkte oder nicht mehr in genügender Menge vorrätig sein, dann fragen Sie bitte direkt unter alexander@honighaus-alexander.de nach.
Wir bedanken uns bei allen unseren Kunden und wünschen Ihnen alles Gute.
Ihr Honighaus-Alexander Team
Schon die Menschen um 2.500 vor unserer Zeitrechnung kannten Honig. Bei den Griechen war Honig mit dem ‚ewigen Leben‘ verbunden. Die griechischen Götter waren auch deswegen unsterblich, weil sie den himmlischen Honig aßen und - als Honigwein - auch tranken. Auch die Ägypter der damaligen Zeit verwendeten Honig nicht nur als Nahrung sondern auch Honig und Bienenwachs bei der Einbalsamierung ihrer Toten, damit diese ein ‚ewiges Leben‘ führen konnten.
Wir lieben den Honig wegen seines guten Geschmacks und auch, weil er bei Erkältungen hilft. Nach alten (Hippokrates) und neuen (wissenschaftlichen) Erkenntnissen hilft Honig bei der Entzündungen und bei der Wundheilung – aber nur, wenn er weitestgehend naturbelassen bleibt. Wird Honig zu stark erwärmt oder gefiltert, können solche Wirkstoffe reduziert oder ganz verschwunden sein.
Mit der Verwendung von Honig kann industriell hergestellter Zucker vermieden werden. Honig stammt aus Blütennektar oder Honigtau. Bienen verwenden ihn zur eigenen Nahrungsversorgung. Bienen erzeugen auch Propolis, eine Art von elastischem Kitt zum Schutz der Behausung vor Nässe und vor Infektionen. Bienen sind nicht nur Honiglieferanten sondern insgesamt unverzichtbar bei der Erzeugung von natürlichen Lebensmitteln: Bienen bestäuben nicht nur Blumenblüten, sondern auch die Blüten von Nutzpflanzen. Erst dadurch sind viele Pflanzen erst in der Lage, essbare Früchte zu erzeugen. Der Mensch verwendet Honig auch in Kosmetika, zur Erhöhung seines Wohlbefindens.
Honig ist einzigartig: rein und wohlschmeckend, gesund und haltbar, innerlich und äußerlich anwendbar.
Online-Streitbeteiligungsplattform:
Am 09.01.2016 tritt die Verordnung mit der (EU) Nr. 524/2013, zur „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ in Kraft.
Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel, eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben.
Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.
Folgender Link führt Sie zur OS-Plattform für Verbraucher:
http://ec.europa.eu/consumers/odr